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Im Beiblatt zum Zeugnis: Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Dezember 1999 Nr. III/5-S4400-8/120628
Ehrenamtliche Tätigkeit ist eine wichtige Grundlage unseres Zusammenlebens in der Gemeinschaft. Sie anzuregen und zu fördern gehört auch zu den erzieherischen Aufgaben der Schule.
Dies geschieht nicht zuletzt durch das ausdrücklich anerkannte gute Beispiel Gleichaltriger. Daher wurde erstmals 1994/95 die Möglichkeit geschaffen, ehrenamltiche Tätigkeit von Schülern in einem Beiblatt zum Jahreszeugnis zu würdigen.
Für eine Würdigung kommen in Frage:
Ehrenamtlicher Einsatz
- im sozialen und karitativen Bereich,
- im kulturellen Bereich (z. B. Musik, Denkmalpflege Heimat- und Brauchtumspflege)
- in der freien Jugendarbeit,
- im Sport.
Durch die Würdigung einer solchen Tätigkeit solle echte Hilfsbereitschaft und uneigennütziger, zusätzlicher Einsatz für die Gemeinschaft unterstützt werden, nicht eine besondere Geschäftigkeit oder Betriebsamkeit.
Verfahren
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder - bei Vollj#hrigkeit - auf eigenen Antrag erhalten Schüler, die eine Bestätigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit wünschen, von der Schule ein Formblatt, das von der jeweiligen Organisation in eigener Verantwortung auszufüllen und der Schule spätestens bis zum 1. Juli zuzuleiten ist.
Die Bescheinigung wird nach Entscheidung des Schulleiters Jahreszeugnissen und Abschlusszeugnissen als Beiblatt beigelegt. Das Originial ist mit dem Schulstempel zu versehen, eine Kopie ist zum Schülerakt zu nehmen.
Die Bekanntmachung vom 18. April 1995 (KWMBI I S. 182) wird aufgehoben.
I.A. Erhard
Ministerialdirektor