Wissenswertes - Ideen & Ratgeber Ringen Aktuell 10.06.2003

Kein Schadenersatzanspruch bei regelgerechtem Verhalten bei einem Sportwettkampf

Urteil: 53696, BGH vom 1.04.2003, VI ZR 321/02

Bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettbewerbsregeln oder geringfügiger Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht (hier: Autorennen), ist die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für solche - nicht versicherte - Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen, die er ohne gewichtige Regelverletzung verursacht.

(Aus den Gründen: ...Ein Teilnehmer an einem sportlichen Kampfspiel nimmt grundsätzlich Verletzungen in Kauf, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind, und ein Schadenersatzanspruch gegen einen Mitspieler setzt daher den Nachweis voraus, dass dieser sich nicht regelgerecht verhalten hat. Verletzungen, die auch bei sportgerechtem Verhalten auftreten können, nimmt jeder Spielteilnehmer in Kauf. Deshalb verstösst es gegen das Verbot des treuwidrigen Selbstwiderspruchs, wenn der Ge schädigte den Schädiger in Anspruch nimmt...).

Quelle: ADAC 27. 5. 2003