|
Kilometergeld: Welcher km-Satz ist kostendeckend?
Für Vereine, weite Strecken zurücklegen müssen, sind Autokosten von Bedeutung. Die Diskussion bei km-Sätzen verlagert sich vielfach auf die Spritkosten, obwohl sie nur einen Teil (je nach Fahrzeug unterschiedlich von ca. 15 40 %) des Auto-Jahresbudgets für sich in Anspruch nehmen. Diese Kostenart wirkt jedoch transparent, können wir sie doch täglich an den Anzeigen der Tankstellen verfolgen.
Weil verschiedene Gruppen (Erdöl-Lieferstaaten, Mineralöl-Firmen, Tankstellen, Finanzamt) die Kosten beeinflussen, wird der Spritpreis gerne als Politikum benutzt und immer wieder in den Blickpunkt gerückt. Selten werden dabei die unterschiedlichen Kostenarten beleuchtet.
Zunächst sind Autokosten in zwei Gruppen einzuordnen. Alles was zu den Betriebskosten zählt, trägt zur Deckung der Fahrtaufwendungen bei und kann in km-Sätzen ursachengerecht angeführt werden. Das sind lt. ADAC z. B. Werkstattkosten, Ausgaben für Öl, Benzin/Diesel, Mittel für die Wagenpflege u.s.w. Werden diese Aufwände vergütet, sind alle fahrtabhängigen Kosten abgegolten.
Vater Staat bedient sich dieser Rechenoperation, um Fahrtkosten zu ersetzen. Mit DM 0,38 je km (€ 0.19) wurden lange Zeit die Selbstfahrer abgefunden. Der aktuelle Preis ist mir heute leider nicht bekannt. Aber auch heute gilt, dass mit weniger als 20 Cent die Betriebskosten aller Autos der Klein- und Mittelklasse, selbst viele aus dem Kreis der Oberklasse, abzudecken sind. Legt man die Autokosten zugrunde, wie sie in der ADAC-Motorwelt 04/2002 veröffentlicht wurden, so genügen bei einem BMW 745a (Neupreis € 71.000) € 0,177 je km, um die Betriebskosten für das Luxusfahrzeug zu decken.
Häufig werden die Ruhekosten in km-Sätze umgerechnet, obwohl sie hiermit nicht in Verbindung zu bringen sind. Für den größten Kostenanteil eines Autos ist die Zeit verantwortlich. Der jährliche Wertverlust beträgt bei o. g. Fahrzeug lt. ADAC € 10.824 pro Jahr, da sind die Gesamt-Betriebskosten von € 2.652 p. a. fast Peanuts. Aber auch Steuer und Versicherung (bei diesem Fahrzeug immerhin € 2.568) sind im Rahmen der zeitlich bedingten Aufwendungen (nicht fahrtabhängig) zu berücksichtigen. Bei dem hochklassigen BMW fallen ca. € 1,50 je Stunde an, auch wenn das Fahrzeug (in der Garage) steht, und das ist ca. 8.560 (von 8.760 Std.) im Jahr der Fall.
Ein beliebtes Spiel ist, die zeitbedingten „Ruhekosten“ den km-Aufwendungen zuzuordnen. Im Prinzip subentionieren km-Sätze, die über den Betriebskosten liegen, z. T. in erheblichem Masse die stündlichen „Ruhekosten“.
In unserem vorstehenden Beispiel sind wir von einem sehr teueren Fahrzeug ausgegangen, bei Autos der Mittel- und Unterklasse sind die Aufwendungen deutlich niedriger. Hier eine Aufstellung von Fahrzeugmodellen und deren Betriebskostensatz je km. In Klammern die „Zeitkosten je Stunde“.
Die 0,50 DM bzw. 0,26 €, wie sie viele Verbände als km-Entgelt ansetzen, reichen nicht nur deutlich aus, um die Fahrtkosten zu ersetzen, sie subventionieren sogar einen Teil der „Zeitkosten. Ein weiterer Anhaltswert:
Die reinen Kraftstoffkosten bei einem Fahrzeug, das mit 7,0 l Verbrauch je 100 km zu Buche steht, entfallen bei einem Literpreis von € 1,10 auf einen Fahrtkilometer € 0,077, also knapp 8 Cent.
Ringen-Aktuell - 24.04.2002
|
|
Zum Seitenanfang |