| Wissenswertes - Regelkunde,
Hinweise & Änderungen |
20.09.2001 |
| Deutscher
Ringerbund e.V. |
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Offizielle Mitteilung
Artikel 41 b) Bewertung
der Rolle ---> Änderung wurde annuliert
Artikel 57 b) Pflicht um
geordneten Kontakt, Zwiegriff
In allen Ringkampfstilarten muß
der Zwiegriff angeordnet werden, wenn der Punktestand nach der
ersten Kampfperiode 0-0 ist.
Zu Beginn der zweiten Periode
fordert der Kampfrichter die Ringer auf, sich in der
Zwiegriffposition Brust gegen Brust zu platzieren (ein Arm unter
der Schulter des gegners, der andere Arm umschließt den Arm des
Gegners zwischen dem Ellbogen und der Schulter, beide Hände
fassen sich hinter dem Rücken). Der Kampfrichter muß die
Startposition in der Mattenmitte anordnen, wobei sich die 4 Füße
der Ringer in dem zentralen Kreis von 1 Meter Durchmesser
befinden.
Die Beine der Ringer müßen
gestreckt sein.
- Der Ringer der als erster den
Kontakt nehmen kann, wird durch Auslosung bestimmt (Kopf
oder Zahl).
- Es müssen vier Phasen bei
der Art der Anordnung des Zwiegriffes nach der Auslosung
beachtet werden.
1. Phase: Der Ringer, der die Auslosung
verloren hat, muß sich in der Mattenmitte in aufrechter
Position aufhalten, wobei der aufrechte Oberkörper
leicht nach vorne geneigt ist.
2. Phase: Der Ringer, der die Auslosung
gewonnen hat, muß den Zwiegriff mit Fassen über den
linken oder rechten Arm des Gegners entsprechend seiner
Wahl einnehmen.
3. Phase: Nachdem der Ringer, der die
Auslosung gewonnen hat, den Zwiegriff eingenommen hat,
ordnet der Kampfrichter an, daß der gegner zum Zwiegriff
faßt einnimmt.
4. Phase: Wenn sich beide Ringer in
korrektem Zwiegriff befinden, Brust gegen Brust (und
nicht Schulter gegen Schulter), pfeift der Kampfrichter
und die beiden Ringer können den Kampf beginnen.
Wenn sich einer der beiden Ringer weigert, dieses
verfahren anzuwenden, sagt der Kampfrichter laut: blau
Achtung oder rot Achtung.
Nach einer einmaligen Verwarnung spricht der Kampfrichter
die Strafe aus, d.h. Verwarnung an den Schuldigen und
zwei Punkte für seinen Gegner und Wahl der Position.
- Die Regel der Wahl der
Position, Stand oder Boden, nach einer Verwarnung bleibt
ebenfalls in den Situationen der Unterbrechung des
Kontaktes mit Bestrafung mit 1 Punkt in Kraft.
- In der Regel dauert der
Zwiegriff maximal eine Minute. Wenn die beiden Ringer während
dieser Zeit nur im Zwiegriff verbleiben, wird derjenige,
der die Auslosung gewonnen hat, durch eine Verwarnung
bestraft und sein gegner erhält 1 technischen Punkt und
die Wahl der Position.
- Wenn die beiden Ringer im
Zwiegriff gleichzeitig mit einem Fuß in der Schutzzone
gelangen und das Kampfgericht nicht einschätzen kann,
wer als erster dahin gelangt ist, wird erneut Kontakt in
der Mattenmitte angeordnet. Wie Wahl, als erster Kontakt
zu nehmen, wird umgekehrt.
- Wenn sich dieselbe Situation
ein zweites Mal wiederholt, muß dass Kampfgericht
obligatorisch entscheiden, wer der Schuldige ist und die
Strafe anwenden (Verwarnung, 1 Punkt und Wahl).
- Wenn das Kampfgericht beim
ersten Verlassen der Matte den RInger, der flieht
feststellen kann, ist die Sanktion unmittelbar anwendbar.
- Die Griffsituation zur Lösung
des Kontaktes wird ebenfalls auf dieselbe Weise bestraft
(Verwarnung, 1 Punkt und Wahl).
Dynamischer Zwiegriff
- Wenn einer der beiden Ringer
den Zwiegriff löst und sein gegner in der Folge einen
Griff mit Bewertung ausführt, dann ist die Bewertung gültig,
der Schuldige wird nicht bestraft und der Kampf
fortgesetzt.
- Wenn einer oder beide Ringer
den Zwiegriff lösen, muß der Kampfrichter den Kampf
nicht unmittelbar unterbrechen, er muß in dieser
Situation das folgende Verfahren anwenden:
- Dem
Punktrichter anzeigen, welcher der beiden
Ringer als erster den Zwiegriff
unterbrochen hat. er toleriert dann einne
notwendige Zeit, um es dem Ringer, der
den Zwiegriff unterbrochen hat, oder
seinem Gegner zu gestatten, Ihren
Zwiegriff zu modifizieren und einen
anderen Griff auszuprobieren.
- Wenn sich der
Kampf nach dem Unterbrechen des
Zwiegriffs am toten Punkt befindet, ohne
Aktion und wenn keiner der beiden Ringer
einen Griff ausführen konnte,
unterbricht der Kampfrichter den Kampf,
und der erste Ringer, der den Zwiegriff
unterbrochen hat, erhält eine Verwarnung
(0), sein gegner 1 technischen Punkt und
die Wahl der Position.
- Ein oder
mehrere zusätzliche Zwiegriffe können
in der 2. Periode oder in der Verlängerung
durch das Kampfgericht angeordnet werden,
wenn einer oder beide Ringer einen
offensichtlichen passiven Kampf
praktizieren.
- Dieser
Zwiegriff wird für den RInger
angeordnet, der zwei Ermahnungen wegen
Passivität hintereinander erhält, ohne
daß er zwischen den Ermahnungen Punkte
erzielt hat.
- Die
Startprozedur ist immer dieselbe, aber
der aktive Ringer kann als erster den
Zwiegriff einnehmen.
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Anmerkung:
Das vorliegende Dokument
annulliert und ersetzt die Artikel 41 b und 57 b der
Ringkampfregeln sowie alle Interpretationen der verschiedenen Veröffentlichungen
und Rundschreiben des DRB in dieser Angelegenheit.
Geschäftsführendes
Präsidum des DRB
gez. Helmuth Pauli
Präsident