Wissenswertes - Regelkunde, Hinweise & Änderungen 20.09.2001
Deutscher Ringerbund e.V.  

Offizielle Mitteilung

Artikel 41 b) Bewertung der Rolle ---> Änderung wurde annuliert

Artikel 57 b) Pflicht um geordneten Kontakt, Zwiegriff

In allen Ringkampfstilarten muß der Zwiegriff angeordnet werden, wenn der Punktestand nach der ersten Kampfperiode 0-0 ist.

Zu Beginn der zweiten Periode fordert der Kampfrichter die Ringer auf, sich in der Zwiegriffposition Brust gegen Brust zu platzieren (ein Arm unter der Schulter des gegners, der andere Arm umschließt den Arm des Gegners zwischen dem Ellbogen und der Schulter, beide Hände fassen sich hinter dem Rücken). Der Kampfrichter muß die Startposition in der Mattenmitte anordnen, wobei sich die 4 Füße der Ringer in dem zentralen Kreis von 1 Meter Durchmesser befinden.

Die Beine der Ringer müßen gestreckt sein.

Dynamischer Zwiegriff

Anmerkung:

Das vorliegende Dokument annulliert und ersetzt die Artikel 41 b und 57 b der Ringkampfregeln sowie alle Interpretationen der verschiedenen Veröffentlichungen und Rundschreiben des DRB in dieser Angelegenheit.

Geschäftsführendes Präsidum des DRB
gez. Helmuth Pauli
Präsident

Diese Seite drucken
  Zum Seitenanfang